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Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren |
| | Im Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) gibt es nun auch eine Regionalgruppe Niedersachsen. Zum Sprecher wurde Sebastian Lemke gewählt. Somit umfasst der bundesweit tätige VFLL aktuell elf Regionalgruppen.
„Wir freuen uns, dass es jetzt auch in Niedersachsen einen regionalen Zusammenschluss freier Lektorinnen und Lektoren gibt“, so Herwig Frenzel, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes. Die Gründung bedeute eine Stärkung des Berufsstandes und der kulturellen Vielfalt in dem Flächenland. Bislang mussten freie Lektoren aus Niedersachsen Anschluss an auswärtige Gruppen, beispielsweise in Hamburg oder Berlin, suchen.
Die Regionalgruppen organisieren Fortbildungen, Abende und Seminare zu allen das Berufsfeld Freies Lektorat betreffenden Themen. Das Spektrum reicht von technischen Schulungen bis zu kulturellen Veranstaltungen, die teilweise auch Nichtmitgliedern offen stehen.
Der Diplom-Geograph Sebastian Lemke ist seit 2010 als freier Redakteur und Lektor tätig und seitdem auch Mitglied im VFLL. Er lebt in Braunschweig.
Stellvertretende Gruppensprecherin ist Bärbel Mäkeler, zur Delegierten im Regionalrat wurde Heidrun Bornemann gewählt. Sie wohnen ebenfalls in Braunschweig. „Digitale Bildungsmedien sollten auf offenen technischen Standards erscheinen.“ Das empfiehlt der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL). E-Books, Tablets und das Whiteboard werden das herkömmliche Schulbuch und die gewohnte Tafel nicht ersetzen, aber ergänzen, schätzt der VFLL-Vorstand.
Wer die inhaltliche, sprachliche und technische Kompetenz hat, Bildungsmedien herzustellen, sollte diese auch ungehindert vertreiben können und nicht etwa an monopolartigen Strukturen scheitern. „Deswegen befürworten wir offene technische Standards“, teilt der VFLL-Vorstand mit. Zudem müsse die Politik dafür sorgen, dass finanziell schwächere Familien bei den neuen Entwicklungen nicht ausgegrenzt werden.
Das Projekt des Verbandes Bildungsmedien „Digitale Schulbücher“ stellt aus Sicht des VFLL einen sinnvollen Ansatz dar, weil es sich um eine plattformübergreifende Lösung handelt.
dml „Wir brauchen moderne Lösungen, die die legitimen Interessen aller an Kunst und Publizistik aktiv Mitwirkenden schützen.“ Mit dieser Forderung reagiert der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) auf den gegenwärtigen Konflikt zwischen der sogenannten Netzpolitik und der Kulturpolitik. Zugleich warnt der VFLL die Parteien davor, sich auf Kosten der Künstler und Publizisten als vorgebliche Modernisierer profilieren zu wollen.
Hintergrund sind die strittigen Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Anpassung der Gesetzeslage an die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft. So hieß es vonseiten der Grünen, es solle eine Lösung gefunden werden, die den Zugang der Verbraucher zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert, ohne die Rechte der Urheber „unverhältnismäßig zu beeinträchtigen“.
Demgegenüber fordert der VFLL: Die Rechte der Urheber und anderer am Schaffensprozess Beteiligter dürfen überhaupt nicht beeinträchtigt werden! Es ist das legitime Interesse aller Kulturschaffenden, für ihre Arbeit gerecht bezahlt zu werden. Das gilt für Autoren ebenso wie für Lektoren, Illustratoren, Redakteure, Übersetzer usw.
Bei einer möglichen Anpassung der Rechtslage an die zukünftigen Realitäten der digitalen Gesellschaft müssen diese Rechte gewahrt und ausgebaut werden. Alles andere schadet nicht nur den Kulturschaffenden, sondern auch der Kultur und somit der Gesellschaft insgesamt.
dml Zur Petition „Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz“ teilt der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) mit:
Es mag gut gemeint sein, wenn es in der Begründung der Petition heißt: „Diese Anerkennung [der deutschen Sprache] kommt vor allem auch jenen Gesellschaftsgruppen zugute, die einen besonderen Bezug zur deutschen Sprache haben, zum Beispiel Schriftstellern, Journalisten und Lehrern.“ Als Lektorinnen und Lektoren weisen wir indessen darauf hin, dass es aus unserer Sicht unangemessen bevormundend wirkt, wenn die Petenten hinzufügen, die Verankerung „würde von diesen Gruppen einfordern, ein Stück weit Verantwortung für die Weiterentwicklung des Kulturguts Sprache zu übernehmen“.
Wir stellen fest, dass wir uns bereits jetzt – und seit jeher – unserer Verantwortung für das Kulturgut Sprache bewusst sind. Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung. Da im Übrigen das Deutsche aufgrund gesetzlicher Regelungen bereits Amtssprache in der Bundesrepublik ist, bleibt unklar, was genau die Petenten erreichen wollen. Ebenso fraglich ist bislang, wie sich eine undifferenzierte Festschreibung mit dem lapidaren Wortlaut „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ auf den Status der Minderheitensprachen auswirken würde, die – wie das Friesische und Sorbische – in ihrem Bestand bedroht sind.
Wir halten eine Förderung der deutschen Sprache unabhängig von einer Festschreibung im Grundgesetz für sinnvoll. Worin aber sollte diese Förderung bestehen? Einige Vorschläge: - das Buch samt den Rechten der Büchermacher (zum Beispiel angemessene Honorierung für geistige Arbeit) stärken, ebenso vergleichbare Tätigkeiten für die Neuen Medien
- den Deutschunterricht (für Muttersprachler ebenso wie für Einwanderer) sowie die sprachliche Qualität der Schulbücher generell sichern und weiterentwickeln
- Kultur allgemein, so auch das literarische Leben, nicht als schmückendes Beiwerk, sondern als Staatsziel begreifen – dazu gehört selbstverständlich auch der Austausch mit nicht deutschsprachiger Literatur und Kultur
- Deutsch als Wissenschaftssprache fördern, beispielsweise durch Preise und Stipendien, ohne den internationalen wissenschaftlichen Austausch zu behindern
Informationen zur Petition: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36382677_kw45_pa_petitionen/
dml Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) und die BücherFrauen rücken noch näher zusammen: Die beiden Branchenorganisationen haben eine Fortbildungskooperation unterzeichnet. Weibliche Mitglieder können zukünftig an den überregionalen Tagungen und Seminaren des jeweils anderen Verbandes zum ermäßigten Preis teilnehmen. Intensive Kontakte zwischen dem VFLL und den BücherFrauen bestehen schon seit vielen Jahren, zum Beispiel organisieren die beiden Verbände gemeinsame Stände auf der Leipziger Buchmesse. Zudem sind viele weibliche VFLL-Mitglieder zugleich bei den BücherFrauen aktiv. Auch auf regionaler Ebene gibt es gemeinsame Veranstaltungen. dml Freie Lektoren und Literaturübersetzer haben es künftig leichter, an Fortbildungsseminaren des jeweiligen Partnerverbandes teilzunehmen. Das haben der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) und der Verband der deutschsprachigen Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) vereinbart. Mitglieder können zukünftig an den überregionalen Tagungen und Seminaren des jeweils anderen Verbandes zum Mitgliedspreis teilnehmen. Der VFLL wird über die Angebote des VdÜ informieren und umgekehrt. „Mit ihrer Bereitschaft, sich fortzubilden, tragen freie Lektorinnen und Lektoren sowie Literaturübersetzer zur Qualitätssicherung und Zukunftsfähigkeit der Buchbranche bei“, betonte der Vorstand des VFLL. „Die nun vereinbarte Kooperation mit dem VdÜ wird zudem die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch zwischen Lektoren und Übersetzern weiter verbessern.“ Bisher kooperiert der VFLL im Bereich Fortbildung bereits mit der Akademie des Deutschen Buchhandels in München, dem mediacampus frankfurt/den schulen des deutschen buchhandels sowie der XML-Schule, Taching. Siehe auch: Fortbildungsangebote des VFLL in Kooperation Seminare des VdÜ unter Veranstaltungen+Seminare – Aktuelle Seminare dml  | Viele dieser Briefe könnten sich erübrigen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de |
„Eine überfällige Anpassung an die Realität“ – mit diesen Worten hat der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren die Zusage des Bundesfinanzministeriums begrüßt, E-Mail-Rechnungen zu entbürokratisieren. Bislang waren solche Rechnungen in steuerlicher Hinsicht streng genommen nur gültig, wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen wurden. Nun soll diese Pflicht nach dem Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 entfallen. Außerdem – das war zunächst noch unklar – wird es voraussichtlich auch keine neuen bürokratischen Hindernisse geben. Zwar hat der Bundesrat das Steuervereinfachungsgesetz insgesamt zunächst abgelehnt. Grund waren jedoch offenbar keine Bedenken gegen den Verzicht auf die elektronische Signatur, sondern dagegen, dass Arbeitnehmer ihre Steuererklärung unter Umständen künftig nur noch alle zwei Jahre abgeben müssen. Da über das Vorhaben, dass Selbstständige künftig aus elektronisch übermittelten Rechnungen Vorsteuer abziehen dürfen, aber dem Vernehmen nach Einigkeit herrscht, ist zu erwarten, dass die entsprechende Regelung demnächst in ein anderes Gesetz eingefügt und verabschiedet wird. „Die elektronische Signatur hat sich auf dem Markt als unpraktische Hürde erwiesen“, teilt der Vorstand des VFLL mit. Selbstständige, unter ihnen auch die freien Lektoren, standen in den vergangenen Jahren vor der Wahl, entweder dieses umständliche Verfahren zu verwenden, Rechnungen per Briefpost zu versenden oder den Kunden zuzumuten, dass ihr Vorsteuerabzug gefährdet wurde. „Das war ärgerlich und unzeitgemäß“, kommentiert Claudia Huber, erste Vorsitzende des Verbandes. Inzwischen hat man im Finanzministerium offenbar eingesehen, dass dieses Problem beseitigt werden muss. Zuvor hatten diverse Wirtschaftsverbände das Signaturverfahren als unverhältnismäßig kritisiert. Dirk Müller, Pressesprecher des VFLL, fügt hinzu: „Wichtig ist nun, dass das Ministerium sein Versprechen einhält, Bürokratiekosten abzubauen, und keine neuen Hürden errichtet. Gerade Einzelunternehmer müssen die Möglichkeit haben, sich im Interesse ihrer Kunden auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren.“ dml Vervielfachte Beiträge bei schlechteren Leistungen: Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige droht zum Flop zu werden. Das sind laut dem Verband Freier Lektorinnen und Lektoren (VFLL) die ersten Erfahrungen mit den Veränderungen zu Jahresbeginn. Bei den freiwillig Versicherten herrsche Verunsicherung; dies führe zu Austritten oder schrecke vom Beitritt ab. Im Zuge der Verlängerung der zunächst befristeten Versicherung hatte die Bundesregierung eine massive Erhöhung der Beiträge beschlossen. Zum Jahreswechsel 2010/11 verdoppelten sich die Aufwendungen, 2012 sollen die Beiträge sogar auf die vierfache Höhe steigen. Diese Erhöhung wurde unter anderem mit einer Angleichung der Konditionen an diejenigen der angestellten Versicherten begründet. Allerdings müssen Selbstständige die Beiträge in voller Höhe selbst aufbringen, ein Arbeitgeberanteil existiert natürlich nicht. Vor allem wurden jedoch Verschlechterungen bei den Versicherungsbedingungen eingeführt, die es bei Angestellten nicht gibt: Wer als Selbstständiger im Laufe der Zeit mehrfach zeitweise arbeitslos wird, verliert dauerhaft seinen Versicherungsschutz. Angestellte können hingegen beliebig oft arbeitslos werden; sie sind bei jeder neuen Aufnahme einer Beschäftigung wieder versichert. Die ursprünglich als Unterstützung vor allem der Solo-Selbstständigen gedachte Versicherung scheint nunmehr zum Geldbeschaffungsmodell der Bundesregierung zu werden. So ging schon aus dem Gesetzentwurf hervor, dass die zu erwartenden Beiträge der versicherten Selbstständigen die entsprechenden Leistungen in Zukunft erheblich übersteigen: Die Bundesagentur macht hiermit nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ab dem Jahr 2012 jedes Jahr ein Plus von elf Millionen Euro. Ob die Rechnung aufgeht, wenn die Versicherten in Scharen davonlaufen, wird sich zeigen. Offenbar versuche die Bundesregierung, aus dem verständlichen Bedürfnis Selbstständiger, sich gegen Risiken abzusichern, Kapital zu schlagen, kritisiert der Vorstand des VFLL. Das sei umso bedauerlicher, als die Selbstständigen seit jeher den Arbeitsmarkt entlasten, indem sie sich selbst Arbeit verschaffen, statt sich lediglich auf vorhandene Stellen zu bewerben. Dass Selbstständige weiterhin nur kurz nach Beginn ihrer Tätigkeit aufgenommen werden, mache die Situation nicht besser. Die Neuregelung sei nicht nur unzulänglich, sie schrecke auch Gründungswillige ab und belaste somit die wirtschaftliche Entwicklung. dml |
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