Freie Lektorinnen und Lektoren sind unter anderem für Verlage, Werbeagenturen, Privatpersonen, Verbände, Banken oder Firmen tätig. Sie bearbeiten dabei die unterschiedlichsten Textsorten – etwa Internetseiten, Geschäftsberichte, Werbebroschüren, Romane oder Schulbücher. Die dabei gefragten Dienstleistungen wie
Korrektorat, Werbelektorat, redaktionelle Bearbeitung oder Übersetzungslektorat erfordern spezifische Qualifikationen und Fachkenntnisse, nehmen aber auch unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Diese Kriterien,
Kundentyp, Textsorte, Qualifikation, Zeitaufwand etc.,
sollte eine freie Lektorin bzw. ein freier Lektor in die Gestaltung der Honorare einfließen lassen.
Gerade Berufsanfänger sind sich dabei oft unsicher. Diese
Honorarempfehlungen sollen eine erste Orientierungshilfe für die Honorarkalkulation geben. Sie beruhen auf Ergebnissen der VFLL-Honorarumfrage sowie allgemeinen betriebswirtschaftlichen Erwägungen und haben keinen verpflichtenden Charakter.
Kalkulationsgrundlage
Das Honorar sollte stets auf der Grundlage von
repräsentativen Musterseiten oder Abschnitten aus dem zu lektorierenden Manuskript bzw. der entsprechenden Datei und nach genauer Festlegung der verlangten Leistungen kalkuliert werden. Angemessene Honorarpauschalen bzw. Obergrenzen für die abzurechnenden Arbeitsstunden lassen sich mithilfe von Probelektoraten weniger, typischer Seiten abschätzen. Stellt sich im Verlauf der Auftragsbearbeitung heraus, dass zusätzliche, nicht in die Kalkulation einbezogene Leistungen erforderlich sind oder dass das Material über weite Strecken nachweislich von schlechterer Qualität ist als die Probeseiten, so empfehlen wir, umgehend nachzuverhandeln.
Für die interne Kalkulation des Lektors/der Lektorin ist
die wahrscheinlich für das Projekt benötigte Arbeitszeit das wesentliche Maß. Wünscht der Kunde ein Pauschal- oder Seitenhonorar, so sollte dieses stets auf der Grundlage einer gewissenhaften Abschätzung der zu erwartenden Arbeitsstunden
vereinbart werden. Unabdingbar für eine realistische Kalkulation ist daher die
konsequente Erfassung der Arbeitszeiten inklusive der nicht unmittelbar
projektgebundenen Tätigkeiten (Erstellung von Angeboten und Werbemitteln, Kommunikation, Weiterbildung, Buchhaltung, Büroeinkäufe etc.).
Bei allen hier empfohlenen Honorarsätzen handelt es sich um Nettobeträge. Ist Umsatzsteuer abzuführen, so ist diese in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu berechnen.
Beispiele für empfohlene Vergütungen
Korrektorat Zeichensetzung, Grammatik, Rechtschreibung |
ab 32 €/h |
Stilistisches Lektorat Prüfung von Stil/Ausdruck |
ab 42 €/h oder 5,30 €/Normseite |
Standardlektorat stilistische und inhaltliche Prüfung |
ab 47 €/h oder 7,40 €/Normseite |
Übersetzungslektorat zusätzlich Prüfung auf Übersetzungsfehler |
ab 47 €/h |
Werbelektorat Fachlektorat, erfordert Branchenkennt- nisse, i. d. R. kurzfristige Bearbeitung |
ab 53 €/h |
Fach- und Schulbuchlektorat erfordert hohe Fachkenntnisse, häufig auch erhebliches Satz- und Repro-Know-how |
ab 53 €/h |
Handling Telekommunikation, Ausdrucke, Porti, Fahrtkosten, Kopien, Bibliotheksgebühren |
ca. 10 % Aufschlag auf die Honorar- summe oder Abrechnung mit Einzelbelegen |
Eilzuschläge für Abend- oder Wochenendarbeit |
50–100 % Aufschlag auf das Stunden- oder Tageshonorar |
Beteiligungen Bei intensiven Eingriffen ins Manuskript können Urheber- und Nutzungs- rechte entstehen. |
1–9 % des Nettoladenverkaufs- preises pro verkauftes Buch; 9 % v. a. bei auf- wendigem Ghostwriting |
Stundenhonorare
Für alle gängigen Arbeiten wie Erstredaktion oder Korrektorat, Entwurf von Klappentexten oder Erstellen von Gutachten empfehlen wir die Vereinbarung von Stundenhonoraren.
Für durchschnittlich anspruchsvolle Manuskripte aus den Bereichen Belletristik, Ratgeber oder Sachbuch sollte das Honorar
32–47 Euro pro Stunde betragen (siehe Tabelle).
Bei Projekten, die überdurchschnittliche Fachkenntnisse erfordern, z. B. Fach- oder Schulbücher, sind unter Umständen erheblich höhere Stundensätze zu erzielen.
Tagespauschalen
Bei längeren Arbeiten außerhalb des eigenen Büros ist es sinnvoll, Tagespauschalen zu vereinbaren: für einen ganzen Arbeitstag inklusive An- und Abreisezeit z. B.
320–470 Euro.
Seiten- und Zeichenhonorare
Eine Normseite umfasst maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, was – je nach Textgattung – etwa 1500 bis 1650 Zeichen inklusive Leerzeichen entspricht. Für durchschnittlich anspruchsvolle Manuskripte aus den Bereichen Belletristik, Ratgeber oder Sachbuch sollte das Lektoratshonorar – je nach Tiefe der erforderlichen Eingriffe und dem Arbeitstempo –
5,30–8,90 Euro pro Normseite betragen (siehe Tabelle).
Im Korrektorat wird häufig auch nach anderen Textmengeneinheiten wie Druckseite, Bogen oder Zeichenzahl abgerechnet. Eine Honorarempfehlung auf Textmengenbasis kann aufgrund der sehr unterschiedlichen Arbeitstempi, Text- und Satzqualitäten nicht abgegeben werden. Stattdessen sollte bei jeder Auftragsvereinbarung darauf geachtet werden, dass zumindest ein Stundensatz von 32 Euro realistisch zu erzielen ist.
Beteiligungen
Bei intensiven Eingriffen ins Manuskript können
Urheberrechte zugunsten des Lektors entstehen. Dann sollte zusätzlich eine prozentuale Beteiligung
am Nettoladenverkaufspreis vereinbart werden, deren Höhe vom Umfang der Eingriffe abhängt (siehe Tabelle). Besteht Unklarheit, inwieweit sich aus der qualitativen Bearbeitung des Textes die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Arbeit des Lektors ergibt, sollte mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbart werden, dass am Text vorgenommene Änderungen als Bearbeitungen im Sinne des § 3 UrhG gelten.
Kostentransparenz
Die folgende grob repräsentative Beispielrechnung soll helfen, die Kosten transparent zu machen, die professionell arbeitenden Selbstständigen pro Arbeitsstunde entstehen.
Bei einem angenommenen Honorarsatz von
32 €/h
sind selbstverständlich auch die unbezahlten Stunden (Akquise, Administration, Wartezeit etc.) mit einzukalkulieren, die etwa ein Drittel der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit ausmachen. Damit verbleiben ca.
21 €/h.
Nach Abzug der Betriebsausgaben (Fachliteratur, Bürokosten, Weiterbildung, Messen und Konferenzen etc., ca. 40 %) verbleibt ein Einkommen von etwa
13 €/h,
das sich nach Entrichten der Beiträge für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung (Künstlersozialkasse: ca 19 % des Arbeitseinkommens) weiter auf ca.
10 €/h
reduziert. Abzüglich möglicher berufsbedingter Versicherungen bleiben – je nach Ausmaß der Absicherung gegen Altersarmut, Berufsunfähigkeit oder Vermögensschäden –
etwa
8 €/h.
Nach Abführen der Einkommensteuer sind von 32 €/h durchschnittlich unter
8 €/h
übrig. Eine Honorarempfehlung von unter 32 €/h ist daher nicht zu verantworten.
Ausführliche Informationen
über die Honorarsituation im freien Lektorat sowie weitere Tipps und Hinweise zur Kalkulation von Projekten finden Sie in der
Honorarbroschüre des VFLL (Band 3 der VFLL-Schriftenreihe).
Stand: Oktober 2008
V.i.S.d.P.: Mittelstandsgemeinschaft der Freien Lektorinnen und Lektoren im VFLL
Dr. Sandra Hohmann
Grendbach 29, 45276 Essen