Urheber- und Verlagsrecht knapp und klar

Das Buch Urheber- und Verlagsrecht von Birgit Menche vermittelt Grundlagen des Urheberrechts und benachbarter Rechtsgebiete, ausgerichtet auf die Buchbranche. Der Autorin gelingt es meistens, Sachverhalte wie Plagiat, gewerbliche Schutzrechte oder Quellenangaben verständlich zu erläutern. Damit erhalten juristische Laien eine gute Einführung in wichtige rechtliche Aspekte, die das Publizieren betreffen. Vertiefende Informationen wären an einigen Stellen wünschenswert gewesen, diese kann ein rund 160-seitiges Taschenbuch jedoch nicht liefern.

Angestellte und auch freie Lektoren und Lektorinnen sind häufig mit urheberrechtlichen Fragen konfrontiert: Was ist wie in einem Autorenvertrag geregelt? Gibt es einen Unterschied zwischen Verwertungs- und Nutzungsrechten? Wann liegt ein Plagiat vor – im wissenschaftlichen und/oder rechtlichen Sinn? Wie sieht eine korrekte Quellenangabe bei Text- oder Bildzitaten aus? Was ist eine (erlaubte) Meinungsäußerung, was eine (problematische) Tatsachenbehauptung? Um solche und andere Fragen beantworten zu können, bedarf es grundlegender Kenntnisse des Urheberrechts und benachbarter Rechtsgebiete.

Diese will das Buch Urheber- und Verlagsrecht von Birgit Menche vermitteln, das bei Bramann erschienen ist. Der Bramann Verlag ist eine erste Adresse für Publikationen, die sich an die Verlags- und Medienbranche selbst richten. Mit BRAMANNBasics buch & medien | bibliothek hat er eine neue Reihe aufgelegt, die eine Brücke zwischen den Inhalten zahlreicher Bachelor-Studiengänge und der Fachliteratur für die Verlagswelt schlagen und Transfer in die betriebliche Praxis anbahnen will. Als zweiter von bislang drei Bänden liegt nun das Werk von Birgit Menche vor.

Birgit Menche ist Anwältin in Frankfurt am Main und arbeitet auf dem Gebiet des Urheber- und Verlagsrechts; zuvor war sie viele Jahre in der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels tätig. Von daher verfügt sie über einschlägige Erfahrungen.

Das merkt man der inhaltlichen Gestaltung des Buches an. Routiniert handelt Menche Aspekte rund um das Urheberrecht ab, in Form eines Trichters: Zunächst steckt sie den allgemeinen und branchenspezifischen Rechtsrahmen für Verlage ab, um sich dann konkret dem Urheberrecht zuzuwenden.

Nach einem Abriss seiner Entwicklung geht es um das urheberrechtlich geschützte Werk (Voraussetzungen und Entstehung des Urheberschutzes sowie unfreie Bearbeitung und freie Benutzung). Daran anknüpfend werden Inhalte des Urheberrechts von den Persönlichkeitsrechten über die Verwertungsrechte bis hin zu den Verwertungsgesellschaften vertieft. Zeitliche Befristung und Schrankenregelungen sowie Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverstößen runden die Thematik ab.

Zwei Kapitel sind dem Urhebervertragsrecht und dem Verlagsvertrag mit den wichtigsten Regelungspunkten gewidmet. An- und abschließend erörtert Menche spezielle Bereiche und Fragen wie elektronisches Publizieren, gewerbliche Schutzrechte (Titel, Marke, Design, Gebrauchsmuster), Regelungen im Medienrecht (Recht der Wortberichterstattung, Recht am eigenen Bild) sowie die Preisbindung bei Büchern.

Das Buch richtet sich an Studierende und – so darf man unterstellen – andere Interessierte ohne juristische Vorkenntnisse. Daher ist neben inhaltlichen Kriterien vor allem die Verständlichkeit ein wichtiger Maßstab. Tatsächlich gelingt es Birgit Menche, über weite Strecken für den juristischen Laien verständlich zu schreiben, wenn auch der Juristenjargon immer mal wieder durchschlägt und der eine oder andere benutzte Fachbegriff weder selbsterklärend ist noch erläutert wird. Die zentralen Begriffe werden indes erklärt, entweder im Text oder im Glossar, das Neudeutsch auf #Spotlights getauft ist.

Zur Verständlichkeit und zum Verständnis tragen die problemorientierten Kasuistiken bei, die jedes Kapitel einleiten und in seinem Verlauf erörtert werden. Auch zwischendurch greift Birgit Mensche beispielhafte authentische Fälle auf; leider liefert sie nicht in jedem Fall den Ausgang des Rechtsstreits mit.

Als durchweg interessant erweisen sich die Marginalien. Sie beziehen sich etwa auf verbreitete Irrtümer (z. B., dass ein Foto ab einer bestimmten Gruppengröße ohne Erlaubnis abgedruckt werden dürfe), einschlägige Gerichtsurteile (z. B. der Kasus Böhmermann) oder ungeläufige Ausdrücke (z. B. Stichentscheid). Leider ist das Sachregister eher spartanisch ausgefallen, sucht man dort beispielsweise nach Stichentscheid oder gefahrengeneigte Publikation, wird man nicht fündig. So vergibt das Buch die Chance, auch marginale, gleichwohl nicht irrelevante Begriffe und Aspekte zu erschließen.

Was das Buch auch nicht leistet, ist ein Einblick in die konkrete Rechtspraxis von Buch- und Zeitschriftenverlagen. Welche Konventionen gibt es? Welche Knackpunkte? Welche Kniffe? Ein solcher Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis wäre wünschenswert gewesen, zumal wenn Transfer Programm ist.

Hier und dort hätte sich ein interessierter Leser durchaus vertiefende Informationen erhofft, beispielsweise zur gegenwärtigen Diskussion um das Urheberrecht in der digitalen Welt. Hier belässt es die Autorin mit einem einseitigen Ausblick. Angesichts des begrenzten Buchumfangs wäre es jedoch unbillig, ihr dies anzukreiden. Die ausgewählten Inhalte sind insgesamt ausgewogen.

Fazit: Das Werk stellt eine solide, laientaugliche Einführung in das Urheber- und Verlagsrecht dar und gibt einen guten Überblick über alle relevanten Aspekte. Für tiefer gehende Fragen wird man indes speziellere Fachliteratur zu Rate ziehen müssen. Eine Brücke dahin baut das Buch aber allemal – für Studierende wie für Lektoren und Lektorinnen.

Joachim Fries

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