KSK-Beratung

Unter bestimmten Bedingungen gelten freiberufliche Lektorinnen und Lektoren zu den publizistisch Tätigen und gehören damit zum Kreis der in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherungspflichtigen. Bei Fragen rund um die KSK können sich VFLL-Mitglieder von der VFLL-Vertreterin im KSK-Beirat und im Widerspruchsausschuss beraten lassen.

Mehr dazu im Mitgliederbereich (Log-in erforderlich) unter dem Menüpunkt KSK-Beratung.