Du möchtest dem VFLL beitreten? Sehr schön. Dann nutze bitte
Uns interessiert dein beruflicher Background und deine Motivation, bei uns einzutreten, deshalb ist auch ein Fragebogen zur Bewerbung Teil der Beitrittserklärung.
Was der VFLL seinen Mitgliedern bietet, kannst du hier nachlesen. Und hier kannst du die Satzung des VFLL (PDF), den Verhaltenskodex des VFLL (PDF), die Informationen zum Datenschutz (PDF) und die Aufnahmeordnung (PDF) einsehen.
Mitglied im VFLL kann werden, wer an der Verwirklichung der Verbandsziele interessiert ist und den Verhaltenskodex für Lektorinnen und Lektoren im VFLL (PDF) anerkennt (englische Version des VFLL-Kodexes hier unter „Downloads“).
Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Verbandsziele interessiert ist. Über die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand; er legt nach Konsultation des Regionalrats eine Aufnahmeordnung fest. Der Vorstand kann die Entscheidung über die Aufnahme der Geschäftsstelle übertragen. Bei Ablehnung entscheidet auf Antrag der/des Abgelehnten die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beläuft sich aktuell auf 195,– Euro, für Kandidatinnen und Kandidaten auf 180,– Euro. Im Jahr des Beitritts fällt der Beitrag nur für die vollen Monate der Mitgliedschaft an (à 16,25 Euro bzw. 15 Euro; nach dem 65. Lebensjahr à 5,42 Euro).
Ordentliches Mitglied kann werden, wer der Tätigkeit als freie Lektorin/Redakteurin/Korrektorin bzw. freier Lektor/Redakteur/Korrektor im Haupt- oder Nebenberuf nachgeht und ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist. Was als Ausweis des fachlichen Könnens gilt, regelt die Aufnahmeordnung (PDF) des Verbandes. Weitere Anhaltspunkte sind in den FAQs zur Aufnahme als ordentliches Mitglied (PDF) nachzulesen.
Kandidatin/Kandidat des VFLL kann werden, wer den Beruf der freien Lektorin, Redakteurin und/oder Korrektorin bzw. des freien Lektors, Redakteurs und/oder Korrektors ergreifen will. Kandidatinnen und Kandidaten haben kein aktives und passives Wahlrecht und kein Stimmrecht. Die Voraussetzungen für die Aufnahme und die Serviceleistungen bei einer Kandidatur regelt die Aufnahmeordnung (PDF) des Verbandes.
Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den VFLL und seine Ziele unterstützen möchte. Die Mindestbeitragshöhe beträgt 195 Euro.
Fördermitglieder werden auf Wunsch auf der Website genannt und können an den jährlichen Mitgliederversammlungen als Gast teilnehmen (kein aktives und passives Wahl- und Stimmrecht).
Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss des Vorstands an Personen (Nichtmitglieder und Mitglieder) für besondere Verdienste um den Verband verliehen werden. Ehrenmitglieder sind der Beitragspflicht enthoben; sie haben das Recht auf kostenlose Teilnahme an allen Veranstaltungen des VFLL.
Wer die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft erfüllt oder bereits ordentliches Mitglied ist und seine Berufstätigkeit für mindestens 1 Jahr unterbricht (z. B. wegen Familienarbeit), kann die passive Mitgliedschaft beantragen. Passive Mitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht, kein Stimmrecht und keinen Anspruch auf Serviceleistungen des Verbandes. Die Beitragshöhe ist reduziert, ihre Festlegung obliegt dem Vorstand.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Sie tritt halbjährlich zum 30. Juni oder 31. Dezember in Kraft. Ein vor der Kündigung bereits gezahlter Jahresbeitrag wird bei Austritt zum 30. Juni zur Hälfte erstattet.