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Aktivrente ohne KSK-Versicherte

16. Dezember 2025

Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag die sogenannte Aktivrente beschlossen. Dadurch soll es attraktiver werden, auch nach Eintritt des Rentenalters noch zu arbeiten. Denn wer dann weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann zusätzlich zur Rente 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen – vorausgesetzt, er oder sie ist nicht freiberuflich tätig. Denn ausgenommen sind ausdrücklich die sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und somit alle, die in der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert sind. Damit sind auch zahlreiche VFLL-Mitglieder von der neuen Aktivrente ausgeschlossen.

Der Deutsche Kulturrat, in dem der VFLL über die Deutsche Literaturkonferenz Mitglied ist, hatte unter großem Zeitdruck noch eine Resolution verabschiedet. Sie forderte, die sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und damit auch alle KSK-Versicherten für die Aktivrente zu berücksichtigen. Außerdem gab es eine Petition des VGDS (Verband der Gründer und Selbstständigen), die die Einbeziehung aller Selbstständigen in die Aktivrente forderte und über 100 000 Unterschriften erhielt.

Das Gesetz muss nun noch am 19. Dezember vom Bundesrat bestätigt werden.

Die Resolution des Deutschen Kulturrats zum Nachlesen.

Interview zur Aktivrente mit Lobbybeauftragten des VFLL Johanna Schwering im Blog.